Voraussetzungen

AGRT Reittherapeut/in – Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  •  reiterliche Qualifikationen: Langjährige Kenntnisse zur Pferdehaltung und -pflege sowie sicheres Reiten auf dem Platz in den drei Grundgangarten sowie im Gelände sind notwendige Voraussetzungen. Dies soll durch den Basispass Pferdekunde  und ein Reitabzeichen nachgewiesen werden. Reitabzeichen aller etablierten Verbände werden anerkannt, wie z.B. Geländereiter (VFD), Abzeichen Bronze IPZV, RA 5 der FN (vormals Reitabzeichen IV), Westernabzeichen 5. Wir weisen darauf hin, dass zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit als Reittherapeut der Sachkundenachweis Pferdehaltung notwendig sein kann.
  • anstelle eines Reitabzeichens kann die reiterliche Qualifikation auch durch die Pferdfachliche Qualifikation des Berufsverbandes erworben werden.
  • Personen, mit nachweislichen pferdefachlichen Qualifikationen, denen das Ablegen eines Reitabzeichens nicht möglich ist, können eine Einzelfallprüfung vornehmen lassen.
  •  Überdies sind bis zur Zertifizierung einzureichen: Longierabzeichen I des IPZV oder Longierabzeichen des VFD oder Longierabzeichen 5 der FN oder 2-tägiger Longierlehrgang (oder einen Longierlehrgang durchgeführt von einem Reitwart, Bereiter, Trainer C, B oder A Reiten; falls Einzelstunden bei einem Reitlehrer, dann mindestens 10 UE)
  •  berufliche Qualifikationen: Unsere Weiterbildung richtet sich an Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung aus sozialen, therapeutischen oder pädagogischen Berufsfeldern wie Sozialpädagogen, Diplom-Pädagogen, Erzieher, Lehrer, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden, Psychiatriekrankenschwestern- und -pfleger, Psychologen und Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG), etc. Ein sozialer / pädagogischer / therapeutischer Grundberuf ist von großer Bedeutung, da eine Weiterbildung auf diesem Wissen aufbaut und keine grundständische berufliche Ausbildung ersetzen kann. Weiterhin ist ein entsprechender Grundberuf für eine spätere Kostenerstattung wichtig.
  • Personen mit langjähriger Erfahrung im sozialen Bereich ohne abgeschlossene Ausbildung /Studium können eine Einzelprüfung vornehmen lassen.
  • aktueller 1. Hilfe Nachweis (8 UE)
  • Die beruflichen Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung erfüllt sein, die reiterlichen Nachweise hingegen können bis zur Abschlussprüfung nachgereicht werden.